Telagon Sichelputzer

Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig

Kein Bundes-Trojaner, keine Bespitzellung des einfachen Bürgers, kein Pauschalverdacht des einzelnen Individuums. Die wichtige Klausel zur Aushorchung und Ausforschung “informationstechnischer Systeme” im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.

Damit wird unser Grundrecht bekräftigt und geschützt, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Die Bestrebungen zur Überwachung unserer aller Kommunikation durch staatlicher Behörden findet vor dem höchsten deutschen Gericht kein Fürspruch. Wie das Bundesverfassungsgericht auf die Vorratsdatenspeicherung reagieren wird, lässt sich bereits in wenigen Tagen feststellen.

Kategorien: Politik, Recht

Diesen Artikel kommentieren





Hinweis:
Mit dem Absenden Ihres Kommentars willigen Sie ein, dass der angegebene Name, Ihre E-Mail-Adresse und die IP-Adresse, die Ihrem Internetanschluss aktuell zugewiesen ist, im Zusammenhang mit Ihrem Kommentar digital gespeichert werden. Die E-Mail-Adresse und die IP-Adresse werden natürlich nicht veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben. Mehr hierzu in den Datenschutzhinweisen. Beachten Sie bitte vor dem Absenden eines Kommentars den entsprechenden Hinweis zu manuellen Trackbacks und zu Kommentaren mit werblichem Charakter.