Online-Durchsuchungen sind verfassungswidrig
Kein Bundes-Trojaner, keine Bespitzellung des einfachen Bürgers, kein Pauschalverdacht des einzelnen Individuums. Die wichtige Klausel zur Aushorchung und Ausforschung “informationstechnischer Systeme” im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt.
Damit wird unser Grundrecht bekräftigt und geschützt, das die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gewährleistet. Die Bestrebungen zur Überwachung unserer aller Kommunikation durch staatlicher Behörden findet vor dem höchsten deutschen Gericht kein Fürspruch. Wie das Bundesverfassungsgericht auf die Vorratsdatenspeicherung reagieren wird, lässt sich bereits in wenigen Tagen feststellen.



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Mein Name ist Mike Schnoor und ich bin der Autor dieses Weblogs. In diesem Umfeld schweife ich textlich aus und präsentiere ich dem frivolen Internetuser alles, was das Herz begehrt. Die Themen meines Medienblogs handeln von Public Relations, Social Media, Marketing, Kommunikation, Weblogs, Microblogging und natürlich die gesamte Medienwelt. Jeder Leser ist gerne dazu eingeladen, seine eigene Meinung zu den von mir aufgegriffenen Themen in den Kommentaren zu teilen. Ich freue mich darauf! :)




















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