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Stoppschild für Google Street View!?

In diesen Tagen diskutieren Politiker, Netzaktivisten, Journalisten und Kommunikatoren über Google Street View. Das US-Unternehmen will in naher Zukunft die digitale Erfassung sämtlicher Straßenzüge in ausgewählten Großstädten Deutschlands durchführen. Bei Erfolg wird die Erfassung auf weitere Städte ausgeweitet, bis man irgendwann quer durch Deutschland über Google Maps mit Google Street View marschieren kann. Jetzt regt sich erneut der Protest gegen das Ablichten des eigenen Hauses in der Bevölkerung. Doch die Kameraautos fuhren bereits seit einigen Monaten durch die Städte. Die Bilder und Daten sind bereits teilweise erfasst. Manche Bürger wollen natürlich auch weiterhin dagegen ankämpfen, dass ihre Häuser für jeden sichtbar sind und nicht nur bei Google Maps per Satellitenaufnahme identifizierbar sind.

Der Tumult in der Bevölkerung wächst, im Netz beginnt sich der “Shit-Storm” zu regen. Als eine erste Besänftigungsgeste von Google findet sich seit kurzer Zeit das passende Formular im Netz, mit dem besorgte Bürger ihr Haus von Google Street View ausschließen dürfen. Dazu muss die Adresse eingegeben werden, auf Google Maps der “Pin” zur möglichst eindeutigen Markierung auf das Haus gezogen werden. Zusätzlich kann das Haus ausführlich beschrieben werden und man muss sich per E-Mail Adresse und sogar per Postzusendung diesen Widerruf zur Erfassung der Daten bestätigen lassen. Die Aktion ist zeitlich bis zum 15. September 2010 beschränkt, danach soll für die Widerruf-Aktion in den betroffenen Städten und Gebieten vorerst ein Schlussstrich gezogen werden. Wozu aber bitte diese ausführlichen Angaben zum Haus und auch zu den persönlichen Daten? Was geschieht eigentlich damit, nachdem ich die Angaben gemacht habe?

Google fährt einen unglaublichen Aufwand für deutsche Bürger – dem Anschein nach. Auch die USA blicken irritiert über den großen Teich. Doch egal was Google unternimmt, sie werden keine Chance haben, wenn Bürger ihre Häuser nicht zeigen möchten. In der Regel wird wohl niemand Google Street View dazu nutzen, um einen Einbruch zu planen und umzusetzen. Doch das “Imperium” schreitet stetig voran, auch wenn einige lokale Städte und Kommunen versuchen, den Netzgiganten davon abzuhalten. Wer davon aber nichts weiß, wird wohl kaum das Formular mit seinen persönlichen Angaben füttern – und dessen Haus wird über kurz oder lang von Google Street View erfasst werden.

Man sagt ja immer: “Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.” Diese Weisheit stammt aus der deutschen Rechtsprechung und besagt, dass der Gesetzgeber davon ausgehen kann, dass sich jeder Bürger über die Gesetzeslage informieren kann. Diverse Zeitgenossen behaupten, dass jetzt jeder Bürger die befristete Zeit nutzen kann, um sein Haus und Grundstück vor der Veröffentlichung in Google Street View zu schützen.

Doch das stimmt nicht so ganz. Zwar gilt die obige Regel für Gesetze, doch für eigene Regeln von privatwirtschaftlichen Unternehmen hat nach meiner persönlichen Einschätzung diese Regel keinen Bestand. Nehmen wir als bestes Fallbeispiel eine rüstige Rentnerin im Alter von 85 Jahren. Die gute Dame nutzt das Internet nicht, lebt alleine in ihrem Haus und ihre Enkel spielen jeden Tag im Vorgarten. Aus guten Gründen, die jeder intelligente Mensch nachvollziehen kann, möchte die Rentnerin und die Familie nicht, dass Google Street View ein Foto des Hauses macht – vor allem nicht, wenn die Kinder im Vorgarten spielen. Warum sollte sich eine Rentnerin, die keinen Internetzugang besitzt, bei Google Street View innerhalb der festgelegten Zeiträume über das Online-Formular melden? Sie sollte jeder Zeit einen Widerspruch einreichen dürfen. Auch ich als Familienvater der Kinder wäre stark dafür. Der Bedarf des Formulars ist also nur obligatorisch, weil jeder Bürger das Recht hat, auch nach Fristende der Veröffentlichung von Bildern seines Hauses und Grundstücks bei Google Street View zu widersprechen. Ich glaube sogar jederzeit. (Nachtrag: Aus den Kommentaren der Hinweis zum entsprechenden FAQ.)

Egal was Google sich wünschen mag, um sein umstrittenes Produkt am Markt einzuführen und zu etablieren: Jeder Bürger kann Google zu jeder Zeit widersprechen, die Bilder vom eigenen Haus oder vom durch einen selbst persönlich bewohnten Haus im Netz zu veröffentlichen. Es gibt bisher keine Gesetzesgrundlage, dass man sich an Fristen von Google halten muss. Google müsste uns daher eigentlich fragen, ob unsere Häuser abgelichtet werden dürfen. Auch jeder Bürger hat meines Wissens das Recht dazu, anderen Aktionen von manchen Netzaktivisten, bei denen die Häuser nach Einreichung des Widerspruchs, ebenfalls zu widersprechen. Ob das Unternehmen Google oder die Betreiber von diesen anderen Aktionen sich freilich daran halten müssen, ist eine ganz andere Sache.

Als aktiver Nutzer von Google und gewiss auch als eine Art digitaler Marken-Fan des Unternehmens, wünsche ich mir statt der “von oben herab”-Mentalität, die von Google in den jüngsten Diskussionen scheinbar ausgelebt wird, eine radikale Änderung der Vorgehensweise. Stoppt das Bestreben, alles und jeden ohne zu Fragen zu erfassen und zu digitalisieren. Ihr habt selbst die Nutzer dazu animiert, mit euch auf einer gleichberechtigten Diskussionsebene zu kommunizieren – dem Social Web sei dank! Es liegt an Google, die Wünsche seiner Nutzer zu erkennen und umzusetzen. Unser aller Sorge hinsichtlich unserer Privatsphäre und die dazugehörigen datenschutzrechtlichen Bedenken ist mehr als berechtigt. Handelt positiv und ignoriert die Kritik nicht, indem ihr Lobbyismus betreibt und PR-Provokationen in alle Windrichtungen verbreitet. Seid doch endlich mal wieder eurem alten Motto treu: “Don’t be evil.” :)

Hinweis: Ich bin selbstverständlich kein Rechtsexperte und gebe hier auch keinen fachlichen Rat. Der Artikel dient als Kommentar und soll die Diskussion zum gesamten Thema anregen und auch konstruktive Kritik liefern.

Kategorien: Marketing, Public Relations, Recht, Social Media
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Sperren, Löschen oder Pressefreiheit für ein FAZ-Blog?

Press this! Not the button, but the Press. Kuscheln wir uns eng zusammen und schauen mal, was im Internet so los ist. Auf dem Heimweg las ich zufällig doch tatsächlich folgenden Artikel mit dem markigen ersten Satz: “Heute ist mein Blog bei der FAZ “gesperrt” worden.” Zu Anfang dachte ich, meine Augen würden mich trüben. Das kann nicht wahr sein. Hier scherzt jemand. Doch tatsächlich wurde laut des Artikels das FAZ-Blog von Michael Seemann alias “mspro” von der Redaktion abgeschaltet.

Zuerst war es nur ein einzelner Blogeintrag, doch dieser brachte den Stein ins Rollen. Fehlende oder nicht ausreichende Rechte an dem verwendeten Bildmaterial, wie in diesem Fall durch die Redaktion kritisiert wurde, stellen Verlage vor eine große Herausforderung. Bevor man eine Abmahnung oder Honorarforderung seitens des Fotografen oder Rechteinhabers riskiert, ist der schnelle Griff zur Deaktivierung von fraglichen Beiträgen durchaus gängige Praxis. Schließlich geht es um den Geldbeutel, der uns allen lieb und teuer ist. Dieser Grund für die Entfernung eines einzelnen Artikels wirkt auf den ersten Blick durchaus verständlich. Doch gerade an dem Punkt entwickelt sich eine sehr spannende Geschichte.

Nach Überprüfung des fraglichen Artikels stellt der FAZ-Blogger “mspro” seinen Artikel selbstverständlich ohne das fragliche Bildmaterial online – mit einem Hinweis auf die Veränderung. Der alte Text wirkt gewiss auch ohne die Illustration. Der Leser darf am Inhalt teilhaben. Genau an diesem Punkt, und da empfehle ich durchaus den obigen Artikel zu studieren, sieht sich die Redaktion gezwungen, das Blog scheinbar restlos zu entfernen und wertvolle Inhalte schlimmstenfalls restlos zu vernichten.

Ich respektiere vieles und kann die Entscheidung zur Deaktivierung eines Beitrages aufgrund der fehlenden Bildrechte wirklich nachvollziehen. Aus der Business-Sicht sprechen viele Gründe für den Schutz vor Honorarforderungen bei Bildern. Aber den Tod eines ganzen Blogs und aller Artikel zu riskieren stellt fast schon einen eklatanten Widerspruch zur Pressefreiheit dar, die auch auf Blogs als publizistische Werke zutrifft. Der Autor wird zwar nicht durch staatliche Instanzen an der Veröffentlichung von Inhalten und der Meinungsbildung gehindert, sondern durch eine Redaktion selbst. Insbesondere die Tatsache, dass der fragliche Blog den Namen “crtl-verlust”, also den Kontrollverlust als Titel trägt, spiegelt die Ohnmächtigkeit der traditionellen Medien mit Lichtgeschwindigkeit wider. Was nicht passt, wird passend gemacht – oder abgestellt. Für die Redaktion der FAZ kann dieser Schritt, das Blog und seinen Autor zu entfernen, keinesfalls von Vorteil sein. Fast 60 Kommentare und unzählige Tweets machen seit wenigen Stunden die Runde.

Wenn das nicht der beste Weg zum Social Media PR-Gau für die Redaktion ist? Wollen wir es mal nicht hoffen und darauf setzen, dass sich alle Beteiligten zusammen finden und die mögliche Kurzschluss-Reaktion noch einmal in aller Ruhe überdenken. In dem Fall des Eingeständnisses eines Fehlers kann ich nur darauf plädieren, auch mal die Fünfe grade sein zu lassen, wenn der “crtl-verlust” wieder hergestellt wird.

Kategorien: Medien, Public Relations, Recht, Social Media
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Die Zeit ist reif für Social Media Richtlinien!

Social Media ist in aller Munde, doch für viele Unternehmen sind Twitter, Facebook und Konsorten noch in weiter Ferne. Die Gründe dafür liegen meist im Trivialen, nämlich den Schutz des Unternehmens selbst. Was die Mitarbeiter aus PR oder Marketing so treiben, ist ja ganz schön und nett. Sobald aber Mitarbeiter ihre Arbeitszeit in den sozialen Netzwerken verbringen, verlieren wir doch Millionen! Beispiele gefällig?

So manche Unternehmer denken wirklich in den altbackenen Hierarchie-Ebenen und wollen aus ihnen nicht herauskommen. Da soll nur ein Mitarbeiter behaupten, er würde geschäftliche Kontakte bei Facebook pflegen, wenn er während der Arbeitszeit doch wirklich nur mit seinen Freunden herumchattet. Schließlich gibt es bei Facebook ja nur Freunde. Auch schön ist die Ausrede, man würde Twitter als Informationsmedium und nicht als Chat ansehen. Die Chatten doch alle! Ganz zu schweigen von denjenigen Typen, die wirklich daran glauben, sich selbst mit ihrer Online-Reputation und sogar ihren Arbeitgeber durch irgendwelche Blogeinträge und ähnliche Aktivitäten in Social Media zu fördern. Pustekuchen! Geheimnisse werden einfach ausgeplaudert!

Wenn schon Facebook, dann doch bitte mit dem Hinweis, dass diese Webadresse gesperrt ist. Das macht schon die hauseigene IT-Abteilung. Schließlich machen die das Internet. Twitter steht sowieso ganz schnell auf der Banliste, zur Abwechslung ist der eigene Account bei Twitter immerhin freigeschaltet. Die Oberfläche von Twitter kann damit zwar niemand bedienen, aber die unternehmerische Logik erfordert auch so manche drastische Maßnahmen. Und die anderen sozialen Netzwerke, Communities und Portale sind ebenso böse. Wer Social Media einfach dicht macht, hält aus der Firma den Ärger fern?

Zweifelsohne schotten sehr viele deutsche Unternehmen sich gerne von der Außenwelt ab und leben noch in der Steinzeit des digitalen Zeitalters. Eine eigene Webseite wird gepflegt, der Kundenkontakt per Mail wird nur mühsam aufrecht erhalten und Werbung wird immer noch ausschließlich in TV und Radio geschaltet. Internet? Das ist doch voll von Kriminellen, die der Musikindustrie schaden wollen, aber gleichzeitig unseren Star für Oslo ganz nach vorne in die Charts mit ihren bezahlten und legalen Downloads bringen. Die extreme Ahnungslosigkeit von vielen Unternehmen, die eben nicht mit ihren Mitarbeitern und auch den Geschäftsführern in den sozialen Netzwerken bestmöglich vertreten sind, muss mit der einen oder anderen Stellschraube optimiert werden.

Wie bewegen sich mein Unternehmen und meine Mitarbeiter geschäftlich korrekt in Social Media? Auch wenn Mitarbeiter verschiedene soziale Netzwerke nur in ihrer Freizeit nutzen, verschwimmen private und berufliche Inhalte immer mehr im Social Web. Durch das steigende Interesse an sozialen Netzwerken, Online-Communities, Kommunikations-Tools und Dienstleistern rund um Social Media sehen Unternehmen einen Handlungsbedarf, ihre Mitarbeiter aktiv zu lenken und gleichzeitig ihre Marken, Produkte und Dienstleistungen zu schützen.

Der Schutz für alle Beteiligten stellt demnach einen sehr wertvollen Bestandteil einer Unternehmensrichtlinie dar. Gleichzeitig ist aber auch die Förderung der Aktivität in Social Media ein relevanter Aspekt. Eine Abschottung oder Abkehr von den sozialen Netzwerken durch technische Barrieren oder juristische Schritte gegenüber den Mitarbeitern ist meiner Meinung nach ein gravierender Fehler.

Social Media Richtlinien sind ein angemessenes Mittel zur Bildung eines aktiven Bewusstseins für den richtigen Umgang mit den neuen Kommunikationsmechanismen im Internet. Die Fachgruppe Social Media im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. veröffentlicht heute einen neuen Leitfaden mit zehn Tipps für den geschäftlichen Umgang im Social Web. Insgesamt stellen wir sowohl Handlungsempfehlungen als auch eine Absicherung der Mitarbeiter und des Unternehmens vor potenziellen Risiken dar. Der Leitfaden zeigt somit die grundlegenden Inhalte zur Erstellung unternehmenseigener Social Media Richtlinien auf. Unternehmen sollten die für sie zutreffenden Inhalte des Leitfadens für ihre eigenen Social Media Richtlinien aufgreifen und ausführliche Informationen in Form von FAQ oder Tipps zu konkreten Anwendungsfällen mit Handlungsempfehlungen für Aktivitäten in Social Media bereitstellen.

Der Inhalt des BVDW Leitfadens „Social Media Richtlinien – 10 Tipps für Unternehmen und ihre Mitarbeiter“ behandelt die folgenden Punkte, die mir als einer der Autoren des Leitfadens sehr wichtig sind:

  • Definieren Sie Ziele
  • Geheimnisse sind geheim und Interna bleiben intern
  • Mitarbeiter müssen authentisch sein
  • Wer veröffentlicht, übernimmt Verantwortung
  • Interne Kritik ist erlaubt, bleibt aber intern
  • Gehen Sie mit Fehlern offen um
  • Schonen Sie Ihre Geschäftsbeziehungen
  • Beachten Sie das geltende Recht
  • Schränken Sie private Nutzung von Social Media während der Arbeitszeit ein
  • Social Media erfordert kontinuierliches Engagement

Die Handlungsempfehlungen der Fachgruppe Social Media im BVDW, die ich seit ihren Anfängen im Herbst 2008 auch persönlich als Unitleiter und Aktivist begleite, sprechen Unternehmen sowie beschäftigte Mitarbeiter an und dienen als Grundlage für individuelle Unternehmensrichtlinien. Es freut mich daher sehr, meinen Lesern hier im Blog auch den Lesebefehl zum PDF-Dokument zu geben. Einige Medien wie Meedia, t3n, IWB oder Golem haben bereits darüber berichtet.

Spannend sind jetzt die Meinungen der Leser – schließlich sind Social Media Richtlinien immer ein individuell zu bewältigendes Thema für jedes Unternehmen. Wir wollten erste Tipps geben und hoffen, dazu auch eine aktive Diskussion in der Community anzuregen. Schließlich entspricht Social Media in seinem Kern genau einer lebendigen Entwicklung. Wie sehen eure Erfahrungen mit Social Media Richtlinien aus? :)

Kategorien: Marketing, Public Relations, Recht, Social Media
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Jack Wolfskin, Dawanda und das Recht

Warum machen es sich so viele Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen ich bisher sehr schätzte, in der letzten Zeit immer so schwer, um in Social Media mit Nutzern auf Augenhöhe respektvoll miteinander zu kommunizieren? Diese Schlagzeile schlägt einem schon sehr direkt ins Gesicht: Jack Wolfskin eröffnet den Abmahn-Herbst! Innerlich weint das Herz jedes PRlers, denn eine Marke wird für ihre Anwaltskeule öffentlich angeprangert. Doch dagegen kann man nichts machen, denn heute hat der Nutzer mehr Macht, als vor einigen Jahren. Traditionelle Unternehmen, die überhaupt gar keine oder nur sehr wenig Ahnung von Social Media haben, fallen dabei regelmäßig auf die Nase.

Wenn wie hier eine rechtliche Keule geschwungen wird, sollte man sich seitens eines Unternehmens nicht viel öfter im Voraus überlegen, was damit an einer Welle von Berichterstattungen losgetreten wird. Ein kleiner Social Media PR-Gau zum Wochenende allemal, wenn nicht sogar noch weitaus tiefgreifender, weil das Bekleidungsunternehmen hier in Deutschland ja sehr bekannt am Markt ist. Und ebenfalls auch der Plattformbetreiber Dawanda, wo entsprechende Produkte angeboten wurden, die aufgrund ihrer selbstgefällig hergestellten Art irgendwie und irgendwo das Markenlogo, ein kleines gelbliches Logo, das einen Pfotenabdruck ziert, im Sinne des Markenrechts verletzen?

Weil eine Katzenpfote, die zufällig einem Logo ähnelt, das passend wie “Senfflecken, die aus einem Karussel auf den Asphalt tropften”, wie ein anderer Pfotenabdruck wirkt? Deswegen werden Menschen mit bis zu 991 Euro abgemahnt? Besonders hart ist es, dass dies “nutzergenerierter Inhalt” ist, zwar in Form eines haptischen Produktes, aber trotzdem sind hier keine Profis am Werk, von denen ich auch glaube, dass sie keinesfalls den Bekleidungshersteller Jack Wolfskin ganz plötzlich angreifen wollten. Das Verbreiten von Produkten mit einem Pfotenabdruck ist böse. Und Dawanda zieht sogar in einem offiziellen Forenposting ganz feige den Schwanz ein. Weil man die Nutzer bittet, sich vor Veröffentlichung bzw. Verbreitung solcher Produkte über die markenrechtliche Lage eigenständig in Kenntnis zu setzen.

Ja, eines steht fest: Ich persönlich werde kein Jack Wolfskin mehr kaufen. Nicht für mich, nicht für meine Frau, nicht für meine Tochter. Für niemanden. Wenn durch mein hart verdientes Geld auch nur im geringsten diese schwingende Anwaltskeule finanziert wird, dann verzichte ich auf die Produtke solcher Hersteller. Ich schäme mich sogar, einige dieser Bekleidungsprodukte zu besitzen. Wenn es um praktizierte Produktpiraterie geht, wenn Produktfälschungen, die originalen Produkten nachempfunden sind, aus dem Verkehr gezogen werden, das kann ich unterstützen. Aber in den beim Werbeblogger dargestellten Produkten ist eine Ähnlichkeit doch keinesfalls zu Jack Wolfskin nachzuvollziehen. Ach, das Portal Dawanda werde ich auch nicht nutzen oder empfehlen – einfach so, weil man seine Nutzer, die im Grunde blauäugige Schäfchen sind und einer Plattform vertrauen, leider durchaus im Regen stehen lässt und das Problem abwälzt, dass man sich fragt, warum man sich einen Marktplatz schafft, auf dem sich ein Anbieter nicht sicher fühlen kann. Vielen Dank – heute gibt es kein doppeltes Lottchen zu sehen, sondern den doppelten PR-Gau am Wochenende. Was will man mehr?

Update 1 vom Sonntag, 18. Oktober 2009:
Der Artikel vom Werbeblogger macht die Runde, auch mein Blog wird sehr aktiv verlinkt. Social Media entwickelt sich zur Macht der Konsumenten, die man niemals unterschätzen sollte. Zum Vorgehen von Dawanda möchte ich als nicht-Experte für rechtliche Themen betonen, dass selbst bei einer Distanzierung jeglicher Haftung für die nutzergenerierten Inhalte trotzdem Unterstützung für die Community-Mitglieder erfolgen sollte – und zwar mehr als nur ein Forenposting mit dem Hinweis auf die AGBs. Zumindest ist dies meine ganz persönliche Meinung.

Update 2 vom Sonntag, 18. Oktober 2009:
Ich habe eine offizielle Presseanfrage an Jack Wolfskin gestartet. Meine Fragen werde ich ab 15 Uhr am morgigen Montag veröffentlichen. Bis dahin gebe ich der PR-Abteilung von Jack Wolfskin entsprechend Zeit zur Reaktion. Amüsant ist die Tatsache, dass man sich nach Registrierung bzw. gestellter Presseanfrage für den Bezug eines Newsletters bereit erklärt hat: “Vielen Dank für Ihre Bestellung des JACK WOLFSKIN Newsletters!” lautet es auf der Bestätigungsseite der “Presse Registrierung”.

Update 3 vom Dienstag, 20. Oktober 2009:
Wider meiner Erwartung hat sich die Presseabteilung von Jack Wolfskin mir gegenüber nicht geäußert. Sehr schade, dennoch möchte ich den Lesern dieser Zeilen den passenden Artikel dazu nicht unterschlagen: Image-Schaden durch die Pfotentatze im Netz zum Weiterlesen, Weiterleiten und Kopfschütteln.

Kategorien: Public Relations, Recht
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Polizei-Terror bei “Freiheit statt Angst” Demonstration?

Dies ist eine schwierige Situation für mich als Vater, Ehemann, Berufstätiger, Pressemensch, Meinungsbildner, Bürger, Wähler, Homo Politicus. Darf eine Staatsmacht gegen seine Bürger, die scheinbar friedlich ihre Meinung kund geben und die Transparenz im Staate fordern, mit Gewalt vorgehen? Mit allem Respekt, wer als Vertreter einer Macht im Staate ein verantwortungsvolles Amt trägt, sollte auch seiner Verantwortung gerecht werden. Die Polizei dient zum Schutze des Bürgers und nicht minder zum Schutze des Staates. Bei der Großdemonstration in Berlin, der “Freiheit statt Angst“, gingen wohl 25.000 Menschen auf die Straße und demonstrierten gegen die totale Überwachung von Telefon, Handy und Internet – gegen die ausufernde Überwachung in Deutschland.

Selbst wenn es laut eigenen Angaben auf Seiten der Demonstranten friedlich zulief, spielte die Gegenseite, in diesem Fall die Polizei, anscheinend nicht mit. Wie in dem Video eindrucksvoll und beängstigend dokumentiert ist, wurden scheinbar mehrere Passanten durch rohe Gewalt der Polizei-Sicherheitskräfte verletzt. Wenn man diese wenigen Minuten im Video betrachtet, kommt einem das Gefühl der totalen Ohnmacht. Was kann man dagegen machen? Kann man überhaupt? Ja, ich glaube, dass man hier etwas unternehmen sollte, denn dieser Zwischenfall darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.

Was für ein Glück im Unglück, dass die Sympathisanten und Demonstranten mit zahlreichen Digitalkameras und Videokameras ausgerüstet sind, um diesen potentiellen Machtmissbrauch seitens der Personen in Uniform sehr detailgenau für die Nachwelt aufzunehmen. Vorbei sind die Zeiten, in denen Polizisten sich unter dem Deckmantel einer Einheit, ohne Angabe einer Dienstnummer, im Schleier der Team-Verbrüderung, nahezu unerkannt bei Großveranstaltungen bewegen konnten und gegenüber den Bürgern gewalttätig werden.

Um diese Thematik direkt anzuprangern, könnte man folgendes sagen: Ihr seid es, die jetzt auf Video dokumentiert sind. Eure Gesichter kennt jetzt nicht nur derjenige Mensch, gegen den ihr Gewalt anwandt, sondern es sind Millionen eurer Mitbürger, denen ihr jeden Tag in eurem Leben auf der Straße begegnen werdet. Social Media ist nicht nur für einige wenige Geeks und Nerds ein kommunikatives Instrument. Nein, Social Media ist zur Macht der Menschen geworden. Ihr werdet auch lückenlos aufgenommen, so wie es der Staat mit seinen Bürgern versucht, aber eure Aufnahmen verbreiten sich wie Lauffeuer im Internet. Hier werden eure Fehler detailgetreu dokumentiert und öffentlich angeprangert, denn ihr seid für eure Taten verantwortlich.

Das sollte jedem, der eine Uniform trägt, der ein Amt bekleidet, eine Organisation oder den Staat vertritt, zu denken geben. Ihr seid selbst für euer Handeln verantwortlich. Die Bevölkerung dokumentiert euer Treiben, ihr prangert euch selbst an. Schützt euch vor euch selbst und vollzieht die Konsequenzen, in dem die Verantwortlichen sich nicht ihrer Verantwortung entziehen können. Das Internet vergisst euch nicht, die Medien nehmen diesen Vorfall ernst. Glaubt ihr noch wirklich, dass ihr alle so weitermachen könnt? Fehlanzeige.

Immerhin reagiert die Polizei nach mehrfachen Anfragen von Journalisten und Presseagenturen und leitet laut ihrer Stellungnahme ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt ein:

Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten einer Einsatzhundertschaft, die auch in einer im Internet verbreiteten Videosequenz erkennbar ist, hat die Polizei veranlasst, ein Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt einzuleiten. Das Ermittlungsverfahren wird durch das zuständige Fachdezernat beim Landeskriminalamt mit Vorrang geführt.

Was bleibt zu sagen? Ganz wichtig ist meiner Ansicht nach, dass niemand der Beteiligten und der im Video gezeigten Personen pauschal verurteilt wird. Die Sache mit den Fahndungsfotos, wie in einigen der Berichte zu lesen ist ist schon sehr hart, und ähnelt einem Lynch-Mob aus einem schlechten Western. Auch sollte immer bedacht werden, dass trotz aller Emotionalität dieses Themas wir alle rational bleiben müssen, und darauf hoffen sollten, dass unsere Rechtsprechung in diesem traurigen Fall die richtige Entscheidung treffen wird. Die Wahrheit liegt immer im Detail.

Kategorien: Medien, Politik, Public Relations, Recht, Social Media
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Blogger-Abmahnung durch die Deutsche Bahn AG

Wroommm! Das rummst ordentlich, als würden zwei Züge ineinander krachen. Die Deutsche Bahn AG mahnt Markus Beckedahl von netzpolitik für die Veröffentlichung eines internen Memos zur scharf kritisierten Rasterfahndung ab – und fordert per E-Mail zur Unterlassung.

Ich mutmaße nicht, über die juristische Situation zu urteilen. Doch aus der Sicht zur Information der breiten Öffentlichkeit ist eine Geheimhaltung eines solchen Memos in der heutigen Zeit voller digitaler Euphorie kaum mehr vorstellbar. Besonders die “Spitzelbarone” der Bahn stellen sich dabei leicht uncool an. Es droht ein Kampf zwischen Rechtsabteilung und PR-Abteilung des Machtinstrumentariums der deutschen Schienen – und beide Abteilungen scheinen im Ansehen der Öffentlichkeit wohl den Kürzeren zu ziehen. Zumindest sucht Markus Beckedahl sehr öffentlichkeitswirksam nach Hilfe und Rat. Im Blog häufen sich die Kommentare und bei Twitter bricht ein kleiner Sturm los. Doch merke: Einfach eine (vertrauliche) E-Mail oder ein Schreiben zu veröffentlichen – nun, das sollte man nicht ohne weiteres machen…

Kategorien: Microblogging, Public Relations, Recht
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Kleiner PR-Schachzug von ProSieben

Wenige Wochen zuvor war der deutsche Privatsender ProSieben für die Übertragung der “Wok-WM” in Kritik geraten. Zu viel Werbung, der Zuschauer wird während des sportlichen Großereignisses von allen Seiten beschallt. Laut jüngster Verlautbarung von ProSieben wird die gesamte Übertragung der “TV total Wok-WM 2009″ jetzt als Dauerwerbesendung für den TV-Zuschauer sichtbar gekennzeichnet.

Mit der Abweisung der Klage von ProSieben durch die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin gegen die Beanstandung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg wurde am 11. Dezember 2008 geurteilt, dass die Ausstrahlung der “TV total Wok-WM” in den vergangenen Jahren irreführende Schleichwerbung des Senders begründet wurde. Entweder man trifft sich weiter vor Gericht, was nicht auszuschließen ist, oder man modifiziert das gesendete TV-Bild mit dem Claim der “Dauerwerbesendung”. Warum also auch nicht? Die Fans von Stefan Raab und auch einige sportbegeisterte Zuschauer werden sicherlich nicht abschalten, nur weil “Dauerwerbesendung” am Bildschirmrand zu entdecken ist.

Meiner Meinung nach ist die heutige Bekanntgabe ein notwendiger, aber durchaus genialer PR-Schachzug gegenüber jedwedem Kritiker an dem Format. Der Sender will sich dadurch Planungssicherheit verschaffen, wenn die “gefährlichste Dauerwerbesendung der Welt” am 7. März 2009 aus Winterberg im Hochsauerland zur Primetime übertragen wird. Die wirkliche Gefahr für die deutsche Medienlandschaft sehe ich aber in der Verrohung des Fernsehprogramms. Trotz der Reglementierungen des Rundfunkstaatsvertrags wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis viele andere Sendungen sich als Dauerwerbesendung tarnen und zusätzliche (Schleich-)Werbeerlöse in die Taschen der Sender fließen. Dauerwerbesendung – ein Mittel zum Zweck?

Kategorien: Medien, Public Relations, Recht, Social Media
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Nachgefragt bei der Deutschen Nationalbibliothek

Wer direkt nachfragt kann etwas mehr erreichen, als wenn man sich auf wilde Spekulationen verlässt. Derzeit ist die Lage in Deutschland’s Medienwelt angespannter denn je. Seit wenigen Stunden sind wir per Gesetz dazu verpflichtet, unsere Publikationen der Deutschen Nationalbibliothek zur Archivierung zu übermitteln. Ich habe kurzerhand die “Hotline” unter 069 1525 1320 angerufen und mich als potentiell betroffener Autor erkundigt. Die Angaben wurden mir mündlich übermittelt und sind nicht bindend, ich stelle diese Informationen ohne Gewähr im Netz bereit:

  • Publikationen wie Weblogs sind momentan für die Erfassung nicht relevant.
  • Private Inhalte auch außerhalb Weblogs, die mit Werbeanzeigen einen gewerblichen Charakter haben, sind für die Archivierung derzeit nicht relevant.
  • Technisch gesehen ist die Archivierung von sehr vielen Datenmengen, insbesondere individuelle Publikationen wie Weblogs, noch nicht ausgereift.
  • XML und RSS seien andenkbare Lösungen zur Aggregation der Inhalte, die jedoch noch in Planung sind.
  • Die Pflege der Daten bei Aktualisierungen der publizierten Texte ist derzeit noch nicht gelöst.
  • Digitale Bilder und Videos diverser Social Media Networks stellen die Nationalbibliothek vor eine Herausforderung, insbesondere die zu bereitstellende Speicherkapazität seitens der Nationalbibliothek für einen digitalen Film sind derzeit nicht abgedeckt.

Ich bezweifle daher sehr stark, dass hier ein Blogger mit strafrechtlicher Verfolgung zu rechnen hat, wenn insbesondere bei mehreren hunderten, gar tausenden Blogeinträgen jedes Mal ein PDF zu erstellen wäre. Den Zeitaufwand können Privatpersonen kaum betreiben. Ich selbst würde Wochen damit verbringen, jeden Blogeintrag als gute gemachtes PDF zu sichern. Was passiert da mit neuen Kommentaren? :)

Kategorien: Blogkultur, Recht
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Facebook vs. StudiVZ

Was soll man eigentlich noch dazu schreiben, da sich die ganze Medienwelt die Fingerchen wund schreibt? Facebook verklagt ganz aktuell die Clone-Carbon-Copy StudiVZ aus Deutschland. Seit Jahren ist die deutsche Kopie diversen Bloggern ein Dorn im Auge – auch ich konnte meinen Teil dazu beitragen. Jedoch hat Facebook sich bisher immer in Schweigen gehüllt und dem Anschein nach sich eher wenig um seinen “German Clone” gekümmert.

Für mich wirkt die Klage im Moment jedoch wie ein Hilfeschrei, statt ein lautes Gebrüll zum Angriff. Nach mühseeligen Verhandlungen über StudiVZ-Anteile drückt Facebook den Preis, indem es die harte Linie fährt. Denn jetzt ist die Katze aus dem Sack: Facebook braucht in Deutschland nichts anderes als Aufmerksamkeit. In den Fachmedien ist dies üblicherweise kein Thema, auch bei den Bloggern – aber wir müssen uns mal ehrlich in die Augen schauen und feststellen, dass die User-Peaks bei Facebook aus Deutschland mitunter grottenschlecht sind. StudiVZ ist bei den deutschen Studenten in deren studentischen Alltag integriert. Auf Geschäftsebene nutzt man hingegen XING um sich der Seriösität und der Informationswerte der Kontakte anzunehmen. Facebook ist für mich in meinem persönlichen Arbeitsumfeld eigentlich lästig. Ständige Freundesanfragen von Nonames und Leuten, die ich einfach nicht kenne und deswegen ablehne, machen die Plattform als kommunikatives Medium hinlänglich. Hinzu zählen insbesondere die Spiele, die Invites, die absolut scheusslichen und nervigen Applikationen, die Überfrachtung der gesamten Plattform – was ist das Ziel von Facebook? Unterhaltung auf Kontaktniveau mit Preisgabe meiner Profildaten? Deal or no deal? Are you going to submit your life to that Fratzenbuch?

Keine deutschen Nutzer – kein Erfolg. Facebook hat durch die Marktdominanz von StudiVZ in Deutschland keine PR generiert. Das generiert sich durch Guerilla- und Viralmarketing wie die lästige Spray-Aktion, dämliche Horror-Videos, unbefriedigende Viralspots, kollernde Kommunikation, völkische Beobachtung oder ekelige Profile. Facebook hat davon nichts geboten. Versucht man durch die Klage den deutschen Journalisten dahin zu bewegen, über Facebook zu schreiben und das eigene (vaterländische muttersprachige) StudiVZ zu befeuern? Eine ausgebuffte Strategie, die den Effekt einer angezogenen Notbremse hat. Auch Blogger schreiben darüber, doch letztendlich lobt niemand Facebook in den Himmel. Hinzu kommt die Tatsache, dass Mark Zuckerberg selbst eine Klage wegen selbigem Ideenklau ausstehen musste – brisante Peinlichkeiten, die man gerne an andere weitergibt. Wird das chinesische Xiaonei.com ebenfalls verklagt?

Amüsant ist es, wenn StudiVZ den Prozess nach Antritt verlieren sollte. Zwar hat StudiVZ keine nennenswerten Aktivitäten in den USA vorzuweisen, jedoch hat der “Einkäufer” alias Holtzbrinck eine gewisse Marktgröße. Fordert man dann von den eigentlichen Firmengründern die Kohle zurück? :)
Als kleiner Querschnitt ist es manchmal recht interessant zu lesen, was einige andere Medienmacher so denken: Andreas Dittes, Holger Schmidt, Don Alphonso, Marcel Weiss, Jochen Krisch, Philipp Götzinger, Paul Glazowski, Nik Cubrilovic, Robert Basic, Stefan Oßwald, Olaf Kolbrück, Sebastian Keil und Alexander Hüsing nahmen sich dem Thema bereits neben vielen weiteren Kurz-Kommentaren und Meldungsinfos der Blogosphäre an…

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Kein Interview

Eine der wohl traditionellsten Formen der pressetechnischen Darstellung von Meinungen und Informationen wird scheinbar demjenigen zum Verhängnis, der das zitierte Wort des Interviewpartners veröffentlicht. Da kann man sich bei kontroversen Äußerungen doch gleich den Maulkorb geben und die Pressefreiheit hinrichten. Aus dem Urteil folgert sich das Ende des Interviews, da es “für das Eingreifen einer Verbreiterhaftung bei der Veröffentlichung eines Interviews nicht erforderlich ist, dass der Verbreiter sich die Formulierungen zu eigen macht. Vielmehr ist eine Distanzierung erforderlich, damit ein Entfallen der Verbreiterhaftung in Betracht kommt.

Disclaimer auf jedem Artikel mit Interviewpartner. Ich befürchte die feste Trennung zwischen Redaktion, Anzeigen und Interviews. Oder ein staatlicher Zensor wird die Zitate auf Richtigkeit prüfen. Immerhin wäre hier die Redaktion nicht so stark in der Verantwortung, aber wenn ein staatliches Organ die Interviews prüft, brauchen die einige Jahre bis zur Freigabe. Bald wird es ein Interviewwochenblatt geben, in dem nur Interviews und später willkürlich aneinander gefügte Zitate zu lesen sind. Hiermit distanzieren wir uns als Zeitung von allen hier gedruckten Inhalten. Lieber Leser, sie werden damit kräftig verarscht.

Kategorien: Public Relations, Recht
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